Arbeitszeiterfassung jetzt gesetzlich verpflichtend

Am 13. September 2022 hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt entschieden, dass es ein System zur Erfassung der Arbeitszeiten geben muss. Wie genau dieses aussehen soll ist noch nicht genau festgelegt, doch soll die vollständige Arbeitszeit erfasst werden um besser feststellen zu können, wie viele Überstunden und Arbeit an Sonn- und Feiertagen geleistet wurde.

 

Laut Anwalt Christian Solmecke ist nicht nur dringender Handlungsbedarf für Politiker gegeben, sondern auch für jeden Arbeitgeber. Es muss nun überlegt werden wie genau die Zeiterfassung umgesetzt werden soll.

 

Ein Zeiterfassungssystem das allgemein funktionieren müsste, wäre die elektronische Zeiterfassung, beispielsweise durch eine App, da hierauf von überall aus zugegriffen werden kann. Dabei ist es egal ob Ihre Mitarbeiter sich in der Firma, im Homeoffice oder bei einem Kunden befinden.

Brauchen Sie Unterstützung bei der Einrichtung eines elektronischen Zeiterfassungssystems? Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.
Tel. +49 (0) 241 515767 - 18

 

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